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Mülheim an der Ruhr: Kundgebung kann stattfinden – mit strengen Auflagen

Mit Erleichterung nimmt Sabine Schweizerhof die mündliche Zusage der Mülheimer Ordnungsbehörde auf, dass die geplante Maikundgebung am 1.5. um 11 Uhr auf dem Kurt-Schumacher-Platz stattfinden kann.

„Gut, dass die Stadt Mülheim nicht erst auf Druck einer gerichtlichen Entscheidung eingelenkt hat, was mit unnötigen Kosten verbunden worden wäre“, meint Sabine Schweizerhof, eine der Sprecherinnen der Mülheimer Montagsdemo.

Gleichzeitig sagt sie zu, dass die gestellten Auflagen zum Gesundheitsschutz selbstverständlich eingehalten werden. „Drei Meter Abstand der einzelnen Teilnehmer*innen voneinander, alle mit Atemschutzmaske versehen, sichtbare Abgrenzung des Kundgebungsplatzes, das werden wir gewährleisten. Es gibt genügend wichtige Themen, die am 1. Mai, dem internationalen Kampftag seit 130 Jahren, auf die Straße gehören“, so Sabine Schweizerhof.

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