Presseerklärung – An die demokratische Öffentlichkeit MLPD fordert Rücknahme des Strafbefehls gegen Horst Dotten
Darf man mit Marxisten-Leninisten alles machen?
Schon während der Auftaktkundgebung am 29.11.2019 taten sich die Anzeigeerstatterin und ihre „Zeugin“ dadurch hervor, dass sie ständig versuchten, mit FFF-Fahnen das MLPD-Transparent zu verdecken. Während dies bei der Auftaktkundgebung noch teilweise gelang, war es bei der Demonstration durch das Laufen nicht mehr möglich. Das muss sie wohl zu dieser Verleumdung gegenüber dem Transparentträger veranlasst haben. Die Geschädigte sei zuvor von Ordnerinnen gebeten worden, darauf zu achten, dass Mitglieder der MLPD die teilnehmenden Jugendlichen und Kinder nicht ansprechen. Sie hielt sich daher in der Nähe der teilnehmenden MLPD–Mitglieder auf, heißt es in der Ermittlungsakte. Dass so ein Vorgehen gegen die demokratischen Parteienrechte der MLPD unrechtmäßig und gesetzteswidrig ist, haben inzwischen zahlreiche Gerichte bestätigt (u.a. Bay. Verwaltungsgerichtshof, Az.: 10 CE 20.111, Nieders. Oberverwaltungsgericht, , Az. 11 ME 385/19).
Die Staatsanwaltschaft setzt noch eins drauf. Es gäbe ein öffentliches Interesse, gegen den Beklagten vorzugehen. Der Strafbefehl gleicht einer antikommunistischen Vorverurteilung von Horst Dotten und der MLPD. Sich völlig widersprechende Aussagen werden vorbehaltlos als Grundlage genommen.
Warum dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft?
Die Losung „Rettet die Umwelt vor der Profitwirtschaft“ geht auf die Ursache der wachsenden Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen ein - die kapitalistische Ausbeutung von Mensch und Natur. Das Funktionieren der kapitalistischen Ausbeutung ist heute gesetzmäßig daran gebunden, die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit zu zerstören. Das hat die MLPD in ihrem Buch „Katastrophenalarm – was tun gegen die mutwillige Zerstörung der Einheit von Mensch und Natur“ nachgewiesen. Diese Ausbeutung ist nur in einer sozialistischen Gesellschaft abzuschaffen.
Diese Erkenntnis möchte der Antikommunismus offenbar verhindern. Daher der Eingriff in das Demonstrationsrecht. Daher die gewollte Abstrafung von Horst Dotten, Marxist-Leninist, Metallarbeiter, und Umweltaktivist seit Jahrzehnten. Wohl auch deshalb, weil dies bei Schülern auf Interesse stößt. Diese machten sogar Klassenfotos vor diesem MLPD-Transparent.
Sofortige Rücknahme des Strafbefehls!
Kommt zum Prozess! (Termin folgt)
Gib Antikommunismus keine Chance!
Schickt Solidaritätserklärungen an
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