Pressemitteilung der MLPD zum Verhalten der Polizei am 1. Mai 2015
Der Polizeisprecher Ulrich Faßbender erklärt: „Bei Angriffen schaut die Polizei nicht tatenlos zu.“ Was hat die Polizei denn gegenüber den Faschisten anderes gemacht als „tatenlos zuzusehen“? Die Polizei hat die Faschisten nach eigener Pressemeldung sogar „eng begleitet“.
Der neue Polizeipräsident hat sich strafbar gemacht der Beihilfe
zur Volksverhetzung! Mit der Duldung und „engen Begleitung“ der faschistischen Provokationen am 1. Mai hat er diesen Tatbestand erfüllt!
Und genau deshalb muss der Polizeipräsident abgesetzt werden!
Nach dem Faschismus wurde die Lehre gezogen, dass er in Deutschland nie wieder zugelassen werden darf. Genau deshalb wurde das Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945 im Grundgesetz ausdrücklich anerkannt, wo es unmissverständlich heißt: „Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen ist zu vernichten; ... es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, dass sie in keiner Form wiederauferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen.“ Ergänzend hat das Kontrollratsgesetz vom 10.10.1945 festgestellt: „Die Neubildung irgendeiner der angeführten Organisationen (wie der NSDAP-der Verf.), sei es unter dem gleichen oder unter einem anderen Namen, ist verboten.“ Damit haben alle Staatsorgane die Verpflichtung, dieses Verbot einzuhalten und umzusetzen!
Dem Vorgehen der Polizei am 1. Mai setzt der Polizeisprecher mit seinen Aussagen vom 5.5. noch einen drauf: „Ein Großteil der linken Teilnehmer ist aber nicht zum Demonstrieren gekommen, sondern um Krawall zu machen.“ Mit der Rechts-gleich-Links-Lüge soll der Polizeiterror gerechtfertigt werden. Wie wir stattdessen aber auch bei der beeindruckenden Kundgebung im Januar gegen die Hogesa erlebt haben, ist das Spektrum der Antifaschisten sehr breit gefächert. Offensichtlich ist Ihnen das ein Dorn im Auge. Der Polizeipräsident hat sein Amt verwirkt.
Horst Dotten,
Sprecher der MLPD Essen
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